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gesetzlicher Krankenversicherungsvergleich

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Seit 1.1.2015 ist wieder ein Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen entstanden.
Der Einheitssatz in Höhe von 14,6% vom Bruttoeinkommen, teilen sich, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Jede Kasse kann jedoch einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen Zusatzbeitrag muss der Arbeitnehmer alleine zahlen.

Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen:
• Beitragsprämien (Zusatzbeiträge)
• Wahltarife (Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit)
• Bonusprogramme
• Individuelle Gesundheitsförderung (z.b. TaiChi, Yoga)
• Naturheilverfahren(Homöopathie oder Osteopathie)
• Zusatzleistungen über das gesetzliche Maß hinaus (z.B.Haushaltshilfe)
• Zahnbereich (kostenlose Professionelle Zahnreinigung)
• Verbesserte Versorgungsformen bei schweren Krankheiten
 (Krebs, Rückenleiden,Migräne)

Wählen Sie, was Ihnen wichtig ist, und finden Sie, die Krankenkasse, die zu Ihnen passt.

Interesse geweckt oder Sie haben Fragen?
Dann am besten gleich rechts auf den blauen Punkt klicken.
 
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