Seit 1.1.2015 ist wieder ein Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen entstanden.
Der Einheitssatz in Höhe von 14,6% vom Bruttoeinkommen, teilen sich, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Jede Kasse kann jedoch einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen Zusatzbeitrag muss der Arbeitnehmer alleine zahlen.
Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen:
• Beitragsprämien (Zusatzbeiträge)
• Wahltarife (Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit)
• Bonusprogramme
• Individuelle Gesundheitsförderung (z.b. TaiChi, Yoga)
• Naturheilverfahren(Homöopathie oder Osteopathie)
• Zusatzleistungen über das gesetzliche Maß hinaus (z.B.Haushaltshilfe)
• Zahnbereich (kostenlose Professionelle Zahnreinigung)
• Verbesserte Versorgungsformen bei schweren Krankheiten
(Krebs, Rückenleiden,Migräne)
Wählen Sie, was Ihnen wichtig ist, und finden Sie, die Krankenkasse, die zu Ihnen passt.